Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 20.10.2005 - 5 (15) Sa 904/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Änderungskündigung ; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Fristsetzung zur Annahme der Änderungskündigung - Rechtzeitigkeit der Annahmeerklärung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Änderungskündigung: Angemessene Frist zur Annahme ? Unwirksamkeit der Fristsetzung bei Einräumung einer zu kurzen Überlegungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
Angemessene Fristsetzung für die Annahme bei einer Änderungskündigung
Verfahrensgang
- ArbG Solingen, 13.05.2005 - 2 Ca 2603/04
- ArbG Solingen, 20.10.2005 - 2 Ca 2603/04
- LAG Düsseldorf, 20.10.2005 - 5 (15) Sa 904/05
- LAG Düsseldorf, 15.12.2005 - 5 (15) Sa 904/05
- BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06
Papierfundstellen
- DB 2006, 566
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
Änderungskündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.10.2005 - 5 (15) Sa 904/05
Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu in seiner von beiden Parteien zitierten Entscheidung vom 06.02.2003 (Aktenzeichen: 2 AZR 674/01 - AP Nr. 71 zu § 2 KSchG 1969) ausgeführt, dass es bereits grundsätzlichen Bedenken unterliege, eine Frist zur Abgabe einer Willenserklärung, die im Gesetz für einen bestimmten Fall geregelt ist, entgegen dem klaren Gesetzeswortlaut auf andere Fälle zu übertragen, in denen nach der einschlägigen gesetzlichen Vorschrift (§ 147 Abs. 2 BGB) gerade keine starre Frist gilt, sondern es nach dem Willen des Gesetzgebers von den Umständen des Einzelfalles abhängen soll, wie schnell oder zögerlich der Betreffende reagieren darf.Dieses kann - auch nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts -bedeuten, dass eine Annahme des Änderungsangebots auch nach mehreren Monaten je nach den Umständen noch als rechtzeitig im Sinne von § 147 Abs. 2 BGB anzusehen ist (BAG, Urteil vom 06.02.2003, a. a. O.).
Für die Planung des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz neu besetzen zu können, müsse die volle, für das jeweilige Arbeitsverhältnis einschlägige Kündigungsfrist ausreichen (BAG, Urteil vom 06.02.2003, a. a. O.).
- LAG Berlin, 19.01.2005 - 4 Sa 2334/04
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.10.2005 - 5 (15) Sa 904/05
Allerdings kann die vom Antragenden gesetzte Überlegungsfrist im Einzelfall gegen die Grundsätze von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verstoßen (vgl. hierzu: LAG Berlin, Urteil vom 19.01.2005 - 4 Sa 2334/04 - n. v.).
- BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06
Änderungskündigung - Annahmefrist
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Oktober 2005 - 5 (15) Sa 904/05 - aufgehoben.
Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 15.12.2005 - 5 (15) Sa 904/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Änderungskündigung, vorbehaltlose Annahme, Frist für die Annahmeerklärung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 2 KSchG, §§ 147, 148 BGB
Änderungskündigung, vorbehaltlose Annahme, Frist für die Annahmeerklärung - Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Fristsetzung zur Erklärung der Annahme im Zusammenhang mit dem Ausspruch einerÄnderungskündigung; Anwendbarkeit von § 2 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf eine vorbehaltlose Annahmeerklärung; Rechtzeitiger Ausspruch einer Annahmeerklärung i.S.v. § ...
- LAG Düsseldorf
§ 2 KSchG, §§ 147, 148 BGB
Änderungskündigung, vorbehaltlose Annahme, Frist für die Annahmeerklärung - rewis.io
Verfahrensgang
- ArbG Solingen, 13.05.2005 - 2 Ca 2603/04
- ArbG Solingen, 20.10.2005 - 2 Ca 2603/04
- LAG Düsseldorf, 20.10.2005 - 5 (15) Sa 904/05
- LAG Düsseldorf, 15.12.2005 - 5 (15) Sa 904/05
- BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06
Papierfundstellen
- BB 1990, 724
- BB 2006, 724
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
Änderungskündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.12.2005 - 5 (15) Sa 904/05
Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu in seiner von beiden Parteien zitierten Entscheidung vom 06.02.2003 (Aktenzeichen: 2 AZR 674/01 - AP Nr. 71 zu § 2 KSchG 1969) ausgeführt, dass es bereits grundsätzlichen Bedenken unterliege, eine Frist zur Abgabe einer Willenserklärung, die im Gesetz für einen bestimmten Fall geregelt ist, entgegen dem klaren Gesetzeswortlaut auf andere Fälle zu übertragen, in denen nach der einschlägigen gesetzlichen Vorschrift (§ 147 Abs. 2 BGB) gerade keine starre Frist gilt, sondern es nach dem Willen des Gesetzgebers von den Umständen des Einzelfalles abhängen soll, wie schnell oder zögerlich der Betreffende reagieren darf.Dieses kann - auch nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts - bedeuten, dass eine Annahme des Änderungsangebots auch nach mehreren Monaten je nach den Umständen noch als rechtzeitig im Sinne von § 147 Abs. 2 BGB anzusehen ist (BAG, Urteil vom 06.02.2003, a. a. O.).
Für die Planung des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz neu besetzen zu können, müsse die volle, für das jeweilige Arbeitsverhältnis einschlägige Kündigungsfrist ausreichen (BAG, Urteil vom 06.02.2003, a. a. O.).
- LAG Berlin, 19.01.2005 - 4 Sa 2334/04
Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.12.2005 - 5 (15) Sa 904/05
Allerdings kann die vom Antragenden gesetzte Überlegungsfrist im Einzelfall gegen die Grundsätze von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verstoßen (vgl. hierzu: LAG Berlin, Urteil vom 19.01.2005 - 4 Sa 2334/04 - n. v.).