Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 15.12.2005

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 20.10.2005 - 5 (15) Sa 904/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12621
LAG Düsseldorf, 20.10.2005 - 5 (15) Sa 904/05 (https://dejure.org/2005,12621)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.10.2005 - 5 (15) Sa 904/05 (https://dejure.org/2005,12621)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 5 (15) Sa 904/05 (https://dejure.org/2005,12621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,12621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    KSchG § 2 BGB § 147 BGB § 148
    EKSchG, BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Änderungskündigung ; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Fristsetzung zur Annahme der Änderungskündigung - Rechtzeitigkeit der Annahmeerklärung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderungskündigung: Angemessene Frist zur Annahme ? Unwirksamkeit der Fristsetzung bei Einräumung einer zu kurzen Überlegungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Angemessene Fristsetzung für die Annahme bei einer Änderungskündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 566
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.10.2005 - 5 (15) Sa 904/05
    Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu in seiner von beiden Parteien zitierten Entscheidung vom 06.02.2003 (Aktenzeichen: 2 AZR 674/01 - AP Nr. 71 zu § 2 KSchG 1969) ausgeführt, dass es bereits grundsätzlichen Bedenken unterliege, eine Frist zur Abgabe einer Willenserklärung, die im Gesetz für einen bestimmten Fall geregelt ist, entgegen dem klaren Gesetzeswortlaut auf andere Fälle zu übertragen, in denen nach der einschlägigen gesetzlichen Vorschrift (§ 147 Abs. 2 BGB) gerade keine starre Frist gilt, sondern es nach dem Willen des Gesetzgebers von den Umständen des Einzelfalles abhängen soll, wie schnell oder zögerlich der Betreffende reagieren darf.

    Dieses kann - auch nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts -bedeuten, dass eine Annahme des Änderungsangebots auch nach mehreren Monaten je nach den Umständen noch als rechtzeitig im Sinne von § 147 Abs. 2 BGB anzusehen ist (BAG, Urteil vom 06.02.2003, a. a. O.).

    Für die Planung des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz neu besetzen zu können, müsse die volle, für das jeweilige Arbeitsverhältnis einschlägige Kündigungsfrist ausreichen (BAG, Urteil vom 06.02.2003, a. a. O.).

  • LAG Berlin, 19.01.2005 - 4 Sa 2334/04
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.10.2005 - 5 (15) Sa 904/05
    Allerdings kann die vom Antragenden gesetzte Überlegungsfrist im Einzelfall gegen die Grundsätze von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verstoßen (vgl. hierzu: LAG Berlin, Urteil vom 19.01.2005 - 4 Sa 2334/04 - n. v.).
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06

    Änderungskündigung - Annahmefrist

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Oktober 2005 - 5 (15) Sa 904/05 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 15.12.2005 - 5 (15) Sa 904/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14590
LAG Düsseldorf, 15.12.2005 - 5 (15) Sa 904/05 (https://dejure.org/2005,14590)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2005 - 5 (15) Sa 904/05 (https://dejure.org/2005,14590)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 5 (15) Sa 904/05 (https://dejure.org/2005,14590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,14590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Änderungskündigung, vorbehaltlose Annahme, Frist für die Annahmeerklärung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 2 KSchG, §§ 147, 148 BGB
    Änderungskündigung, vorbehaltlose Annahme, Frist für die Annahmeerklärung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Fristsetzung zur Erklärung der Annahme im Zusammenhang mit dem Ausspruch einerÄnderungskündigung; Anwendbarkeit von § 2 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf eine vorbehaltlose Annahmeerklärung; Rechtzeitiger Ausspruch einer Annahmeerklärung i.S.v. § ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 2 KSchG, §§ 147, 148 BGB
    Änderungskündigung, vorbehaltlose Annahme, Frist für die Annahmeerklärung

  • rewis.io
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 724
  • BB 2006, 724
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.12.2005 - 5 (15) Sa 904/05
    Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu in seiner von beiden Parteien zitierten Entscheidung vom 06.02.2003 (Aktenzeichen: 2 AZR 674/01 - AP Nr. 71 zu § 2 KSchG 1969) ausgeführt, dass es bereits grundsätzlichen Bedenken unterliege, eine Frist zur Abgabe einer Willenserklärung, die im Gesetz für einen bestimmten Fall geregelt ist, entgegen dem klaren Gesetzeswortlaut auf andere Fälle zu übertragen, in denen nach der einschlägigen gesetzlichen Vorschrift (§ 147 Abs. 2 BGB) gerade keine starre Frist gilt, sondern es nach dem Willen des Gesetzgebers von den Umständen des Einzelfalles abhängen soll, wie schnell oder zögerlich der Betreffende reagieren darf.

    Dieses kann - auch nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts - bedeuten, dass eine Annahme des Änderungsangebots auch nach mehreren Monaten je nach den Umständen noch als rechtzeitig im Sinne von § 147 Abs. 2 BGB anzusehen ist (BAG, Urteil vom 06.02.2003, a. a. O.).

    Für die Planung des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz neu besetzen zu können, müsse die volle, für das jeweilige Arbeitsverhältnis einschlägige Kündigungsfrist ausreichen (BAG, Urteil vom 06.02.2003, a. a. O.).

  • LAG Berlin, 19.01.2005 - 4 Sa 2334/04
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.12.2005 - 5 (15) Sa 904/05
    Allerdings kann die vom Antragenden gesetzte Überlegungsfrist im Einzelfall gegen die Grundsätze von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verstoßen (vgl. hierzu: LAG Berlin, Urteil vom 19.01.2005 - 4 Sa 2334/04 - n. v.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht